Sich in Spanien für länger als nur die Urlaubszeit niederzulassen, ist für Deutsche, Schweizer und Österreicher zunächst einmal recht unproblematisch. Wer nicht länger als drei Monate bleibt, muss sich nicht mit Sonderbestimmungen auseinandersetzen. Erst wenn der Aufenthalt länger dauert oder der Neu-Spanier einen Job annimmt, muss er sich um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern. Rentner und Studenten [...]
Aufenthaltsrecht
27.02.08 · Kommentar?
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